Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:
KVm Kölner Versicherungsmakler GmbH
Widdersdorfer Str. 211
50825 Köln

Kontaktdaten:
Telefon: 0221/3409147
Telefax: 0221/3409148
E-Mail: info@koelner-vm.de

Vertreten durch die Geschäftsführer:
Jan Matthes
Stefan Heinzel

Handelsregister: 52029
Registergericht: Köln

Aufsichtsbehörden:
Behörde für die Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO:
Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26
50677 Köln
Telefon: +49 (0) 221/1640-0
Telefax: +49 (0) 221/1640-129
Email: service@koeln.ihk.de
www.ihk-koeln.de
Versicherungsvermittlerregister (einsehbar unter www.vermittlerregister.info)
Registrierungsnummer: D-JGFG-DDL9B-60

Behörde für die Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 GewO:
Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26
50677 Köln
Telefon: +49 (0) 221/1640-0
Telefax: +49 (0) 221/1640-129
Email: service@koeln.ihk.de
www.ihk-koeln.de

Finanzanlagenvermittlerregister (einsehbar unter www.vermittlerregister.info)
Registrierungsnummer: D-F-142-Q111-47
Berufsbezeichnung:
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach §34 d Abs. 1 Gewerbeordnung
Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach §34f Abs. 1 Gewerbeordnung
Berufsrechtliche Regelungen:

für die Tätigkeit als Versicherungsmakler
• § 34 d Gewerbeordnung (GewO)
• §§ 59-68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
• Verordnung über die Versicherungsvermittlung und –beratung (VersVermV)

für die Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler
• § 34 f Gewerbeordnung (GewO)
• Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetz-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Gemeinsame Registerstelle:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0-180-600 585-0
(20 Cent aus dem dt. Festnetz, 60 Cent aus den dt. Mobilfunknetzen)
http://www.vermittlerregister.info

Schlichtungsstelle – außergerichtliche Streitbeilegung
Als Versicherungsmakler sind wir verpflichtet an dem Schlichtungsverfahren nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VVG zur außergerichtlichen Streitbeilegung bei folgender Streitbeilegungsstelle teilzunehmen:
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Postfach 10 14 24
20009 Hamburg
Deutschland

Telefon: +49 (0)40 69 650 890
Telefax: +49 (0)40 69 650 891
www.schlichtung-finanzberatung.de

Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Redaktionell verantwortlich
KVm Kölner Versicherungsmakler GmbH
Jan Matthes
Widdersdorfer Str. 211
50825 Köln

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
CGPA Europe Underwriting GmbH - Tumblingerstraße 3 - 80337 München 

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Fotograf:
Portraitfoto Startseite (ohne Hintergrund): bracht-fotografie.de

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

Umwelt
In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.

Soziales

Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.

Unternehmensführung
 Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen, nutzt der Finanzberater u.a. zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden oder Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben. Grundsätzlich wird auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken eine möglichst breite Streuung (Diversifizierung) der Anlage in Finanzprodukte oder ggf. auch innerhalb eines Finanzproduktes empfohlen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.
(Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.
Der Finanzberater fördert die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken ggf. durch eine höhere Mitarbeitervergütung.

17.02.2022 16:42 Uhr